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Infineon Technologies AG meldete, dass die US‑International Trade Commission in einem Patentverletzungsfall bezüglich Gallium‑Nitride‑Technologie zu Gunsten des Unternehmens entschieden hat und die Gültigkeit der Patente bestätigt wurde. Die Entscheidung wurde in einer kurzen Mitteilung aus München bekannt gegeben und in folgenden Pressemitteilungen sowie Marktberichten wiederholt. Das Urteil folgt auf einen breiteren Kontext, in dem das deutsche Halbleiterunternehmen seine geistigen Eigentumsrechte gegen chinesische Wettbewerber verteidigt hat. Parallel verzeichnete der Aktienkurs von Infineon moderate Gewinne, unterstützt durch die Marktstimmung, die das Unternehmen als einen der Top‑Performers im DAX‑Index des Tages hervorhob. Zudem hat Infineon den Vertrag seines Chief Digitalization and Sustainability Officer verlängert – ein Schritt, den Analysten als Signal für strategische Kontinuität interpretierten. Diese Entwicklungen unterstreichen gemeinsam Infineons fortlaufenden Fokus auf den Schutz seiner technologischen Vermögenswerte und die Aufrechterhaltung der Führungsposition im Halbleitersektor.

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